Das Programm der Pickupcon 2011 Die Speaker und Stars der Pickupcon 2011 Das Nightlife und Rahmenprogramm der Pickupcon 2011 Die Eindrücke der Pickupcon von 2009 und 2011 Die Anmeldung zur Pickupcon 2011

Die Philosophie hinter der Pickupcon 2011 Der Voodoo-Zauber der Pickupcon 2011!
Das Programm der Pickupcon 2011 VIP Party der Pickupcon 2011
Die Verlosungen auf der Pickupcon 2011 Preise und Leistungen
Dein neuer Look! Die Location der Pickupcon 2011!
 

Besondere Teilnahmebedingungen (AGB)

Die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Pickupcon 2011 in Frankfurt am Main am 24. und 25. September 2011. Abweichende Teilnahme- oder Geschäftsbedingungen von Teilnehmern haben keine Gültigkeit.

§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Pickupcon 2011 erfolgt ausschließlich über die Anmeldemaske auf der Internet-Site www.pickupcon.com, sie ist ein verbindliches Angebot und erfolgt unter Kenntnisnahme dieser Teilnahmebedingungen.

Der Vertragsschluss erfolgt durch die Anmeldebestätigung seitens der Veranstalter per E-Mail innerhalb einer Woche nach Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so erfolgt keine Anmeldebestätigung durch die Veranstalter. Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2 Veranstaltungsort und Zeitpunkt, Einlass

Die Pickupcon 2011 wird am 24. September 2011, um 11:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr und am und 25. September 2011 von ca. 11:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr (Workshopteilnehmer ggfs. eine Stunde später) im Velvet Club Frankfurt, Weißfrauenstraße 12-16, in Frankfurt am Main stattfinden. Der Einlass erfolgt jeweils eine halbe Stunde vor Beginn des Veranstaltungstages. Für An- und Abreise, Unterbringung und Abendveranstaltungen hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen, sie sind nicht Teil der Veranstaltung. Der Eintritt wird gewährt unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und erfolgreichem Abgleich des Dokumentes mit der Buchungsdatenbank. Das Pickupcon-Organisationsteam empfiehlt zusätzlich den Ausdruck der Buchungsdaten per Druckmaske auf www.pickupcon.com. Dieser Ausdruck ist zugleich unbedingt erforderlich für die Ausstellung einer Rechnung. Personen unter 18 Jahren sind zur Teilnahme nicht berechtigt, sie werden auch nicht eingelassen (Ausnahme: Eintritt ab 16 Jahren mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kauf eines P1 Passports; P2 Passport mit Begleitperson für VIP Party und zusätzlichem Begleitauftrag der Erziehungsberechtigten möglich - wir bitten um vorherigen Kontakt). Personen, die im Pickup-Forum gebannt sind (Verlust der Zugangsberechtigung) und deren Projektmitarbeiter, haben keinen Zutritt zur Veranstaltung. Meldet sich eine solche Person gleichwohl an, wird für die Anmeldung und die Rückerstattung des Veranstaltungsbeitrages eine Unkostenpauschale/ein Seat Deposit in Höhe von 50,- € erhoben.

§ 3 Veranstaltungsgegenstand

Der Veranstaltungsgegenstand ergibt sich aus dem unter www.pickupcon.com einsehbaren Veranstaltungsprogramm. Die Veranstalter behalten sich, soweit hierdurch die Art der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird, den Wechsel der Moderatoren, Coaches und Speaker sowie Abweichungen des Programms vor, ein Rücktrittsrecht oder die Minderung des Preises kommen dem Teilnehmer hierdurch nicht zu.

§ 4 Veranstaltungsbeitrag und Zahlungsbedingungen

Der Veranstaltungsbeiträge ergeben sich aus der Anmeldemaske. Teilleistungen werden nicht erbracht und nicht akzeptiert, mit der Buchung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des gesamten Betrages. Die Zahlung des Veranstaltungsbeitrags hat innerhalb einer Woche nach der Buchung auf das folgende Konto zu erfolgen:

Zahlungsempfänger: Thomas Goutier - Pickupcon
Kreditinstitut: Taunus Sparkasse
Kontonummer: 55010129
Bankleitzahl: 51250000
(IBAN / SWIFT): DE63512500000055010129 / HELADEF1TSK
Verwendungszweck: Pickupcon 2011 - Rechnungsnummer

Teil- oder Barzahlungen sind nicht möglich.

Der Veranstalter behält sich vor, gebuchte Plätze, für die die Veranstaltungsbeiträge fällig, aber noch nicht entrichtet sind, ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wieder zum Verkauf zu stellen, wodurch der Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung erlischt. Der Zahlungsanspruch des Veranstalters gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4, 2. Hs. dieses Vertrages erlischt hierdurch nicht.
Für die Anmahnung nicht fristgerechter Zahlungen wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € erhoben.

§ 5 Rücktritt

Der Teilnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt gegenüber den Veranstaltern vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt. Maßgebend ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern. Bei einem Rücktritt mehr als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 40,- € fällig. Geht die Rücktrittserklärung später, aber mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu, beträgt die Stornierungsgebühr 60,- €, geht die Rücktrittserklärung noch später zu oder erscheint der Teilnehmer gar nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Veranstaltungsbeitrags verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren Schadens steht dem Teilnehmer frei. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Prüfung und Bestätigung durch die Veranstalter möglich.

Die Stornierungsgebühren werden eine Woche nach Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern, spätestens jedoch eine Woche nach Veranstaltungsende fällig, für Mahnungen hierauf werden Mahngebühren in Höhe von 5,- € erhoben.

Der Teilnehmer kann auch aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten und wird von der Leistungspflicht für zukünftige Leistungen frei. Als wichtiger Grund gelten z.B. Tod, eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder des dienstlich von ihm Vertretenen. Der wichtige Grund muss die Pickupcon-Teilnahme unzumutbar machen und seitens des Teilnehmers innerhalb von einer Woche nach Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern nachgewiesen werden, gegebenenfalls ist auf Verlangen der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht in Bezug auf den wichtigen Grund zu entbinden. Der Rücktritt muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber den Veranstaltern erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes im Buchungszeitpunkt vorhersehbar war oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Ein Widerrufsrecht der Teilnehmer besteht neben dem Rücktrittsrecht nicht, mit der Pickupcon 2011 erbringt der Veranstalter Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.

§ 6 Absage, Ausfall und Verlegung

Die Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn für eine die Pickupcon 2011 genügende Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht wird oder die Pickupcon 2011 aus von den Veranstaltern nicht zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. Für den Fall der Absage werden bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge zurückerstattet. Darüber hinaus stehen Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Reisekosten, Übernachtung, Verdienstausfall usw.) den Teilnehmern nicht zu. Die Pickupcon 2011 findet in den in § 2 bezeichneten Veranstaltungsräumen und zu den in § 2 bezeichneten Zeiten statt, die Veranstalter behalten sich jedoch vor, erforderlichenfalls kurzfristig umzudisponieren. Von Terminverschiebungen oder Änderungen des Veranstaltungsortes werden die Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt, Schadensersatzansprüche erwachsen den Teilnehmern hieraus jedoch nicht.

Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten notfalls durch andere zu ersetzen und eventuell notwendige Veränderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

§ 7 Hausrecht und Recht zum Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter hat im Rahmen der Pickupcon 2011 das Hausrecht inne. Dieses wird durch die von dem Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienste und sonstigen Mitarbeiter sowie durch die Vermieter des Veranstaltungsortes und dessen Mitarbeiter ausgeübt. Den Anweisungen der genannten Personengruppen ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Es ist den Teilnehmern untersagt, eigene Getränke oder Lebensmittel mit in die Veranstaltungsräume zu nehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung stellt der Teilnehmer den Veranstalter von Ansprüchen des Vermieters der Veranstaltungsörtlichkeit frei.

Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug sowie der Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Teilnehmer, die ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit den Veranstaltern die Pickupcon für kommerzielle oder unkommerzielle Eigen- oder Fremdwerbung missbrauchen, Informationsmaterialien von Mitbewerbern der Firma Progressive Seduction Thomas Goutier verteilen oder dem Pickupforum.de branchenähnliche Pickup- oder sonstige Coaching-Foren bewerben. Es gilt auch für jedweden außer dem Veranstalter, der in den Veranstaltungsräumlichkeiten Verkaufsaktivitäten in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen außerhalb des von dem Veranstalter hierfür vorgesehen zentralen Verkaufsstands durchführt. In diesen Fällen haben die Veranstalter einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Veranstaltungsbeitrages. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Die straf- und zivilrechtliche Verfolgung ihnen hieraus erwachsender Ansprüche behalten sich die Veranstalter explizit vor.

§ 8 Urheber- und Markenrechte

Die Veranstaltungsunterlagen und sämtliche Inhalte von Beiträgen von Moderatoren, Coaches und Referenten sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Verwertung oder Veröffentlichung sind streng untersagt. Ton- oder Bildmitschnitte seitens der Teilnehmer sowie Presseberichterstattung ohne vorherige Anmeldung sind ebenfalls streng untersagt, führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Für den Fall der Zuwiderhandlung bzw. Verletzung von Urheber-, Marken- oder verwandten Schutzrechten wird bereits jetzt eine Vertragsstrafe von 2.000,- € vereinbart. Die Veranstalter behalten sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens explizit vor, dem Teilnehmer bleibt der Nachweis des Eintritts eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

Eventuell während der Pickupcon 2011 entstehende Urheber-, Marken- oder verwandte Schutzrechte entstehen in der Person des Veranstalters.
Der Name Pickupcon ist eine europaweit geschützte Marke und darf in anderen Foren oder auf anderen Websites ohne schriftliche Zustimmung nicht für Eigenwerbung verwendet werden, insbesondere nicht zur Suchmaschienenindizierung über "Tagging" und "Meta Tags".

§ 9 Haftung

Der Veranstalter haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsgrundsätze gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Grundsätzlich übernimmt der Veranstalter eine Haftung nur im nach § 2 definierten oder offiziell geänderten Veranstaltungsort und zu den in § 2 definierten oder offiziell geänderten Veranstaltungszeiten.

Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden.

§ 10 Datenspeicherung, Datenverwertung, Bild- und Tonaufnahmen

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltung und für Zwecke der Werbung für zukünftige Veranstaltungen der Pickupcon 2011, Thomas Goutier, Viktoriastraße 11, Kronberg im Taunus, sowie Progressive Seduction, Thomas Goutier, Viktoriastraße 11, 61476 Kronberg im Taunus, einverstanden. Der Teilnehmer erklärt sich ferner mit der Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsgegenstand einverstanden. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken gilt als genehmigt. Die vorbenannte Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit per mail, Fax oder per Post widerrufen, er wird in diesem Fall umgehend von der Empfängerliste gestrichen.

Im Rahmen der Pickupcon 2011 und des nicht zum Vertragsgegenstand zählenden Abendprogrammes in den für die Pickupcon 2011 abgetrennten Bereichen werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt, bei denen es bewusst oder unbewusst zu Aufnahmen von Teilnehmern kommen kann. Hierauf wird auch am Einlass zu der Veranstaltung noch einmal gesondert hingewiesen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis zur Fertigung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person sowie zu deren Veröffentlichung in Medien und durch die Presse. Der Teilnehmer überträgt die an solchen Bild- oder Tonaufnahmen bestehenden Rechte unwiderruflich auf den Veranstalter.
Das Fertigen privater Ton- oder Bildaufnahmen in den Veranstaltungsräumen ist untersagt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen Frankfurt. Es gilt das Recht der BRD.

§ 12 Änderungsvorbehalt, Nebenabreden, Salvatorische Klausel

Die Veranstalter behalten sich jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

 
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