Besondere Teilnahmebedingungen (AGB)
Die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen gelten für die
Teilnahme an der Pickupcon 2011 in Frankfurt am Main am 24. und 25. September 2011. Abweichende Teilnahme- oder Geschäftsbedingungen von
Teilnehmern haben keine Gültigkeit.
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
Die
Anmeldung zur Pickupcon 2011 erfolgt ausschließlich über die
Anmeldemaske auf der Internet-Site www.pickupcon.com, sie ist ein
verbindliches Angebot und erfolgt unter Kenntnisnahme dieser
Teilnahmebedingungen.
Der Vertragsschluss erfolgt durch die
Anmeldebestätigung seitens der Veranstalter per E-Mail innerhalb einer
Woche nach Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; kann eine
Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so erfolgt keine
Anmeldebestätigung durch die Veranstalter. Die Veranstalter behalten
sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2 Veranstaltungsort und Zeitpunkt, Einlass
Die
Pickupcon 2011 wird am 24. September 2011, um 11:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr
und am und 25. September 2011 von ca. 11:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr
(Workshopteilnehmer ggfs. eine Stunde später) im Velvet Club Frankfurt,
Weißfrauenstraße 12-16, in Frankfurt am Main stattfinden. Der Einlass
erfolgt jeweils eine halbe Stunde vor Beginn des Veranstaltungstages.
Für An- und Abreise, Unterbringung und Abendveranstaltungen hat jeder
Teilnehmer selbst Sorge zu tragen, sie sind nicht Teil der
Veranstaltung. Der Eintritt wird gewährt unter Vorlage eines gültigen
Ausweisdokumentes (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und
erfolgreichem Abgleich des Dokumentes mit der Buchungsdatenbank. Das
Pickupcon-Organisationsteam empfiehlt zusätzlich den Ausdruck der
Buchungsdaten per Druckmaske auf www.pickupcon.com. Dieser Ausdruck ist
zugleich unbedingt erforderlich für die Ausstellung einer Rechnung.
Personen unter 18 Jahren sind zur Teilnahme nicht berechtigt, sie werden
auch nicht eingelassen (Ausnahme: Eintritt ab 16 Jahren mit
schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei
Kauf eines P1 Passports; P2 Passport mit Begleitperson für VIP Party und
zusätzlichem Begleitauftrag der Erziehungsberechtigten möglich - wir
bitten um vorherigen Kontakt). Personen, die im Pickup-Forum gebannt
sind (Verlust der Zugangsberechtigung) und deren Projektmitarbeiter,
haben keinen Zutritt zur Veranstaltung. Meldet sich eine solche Person
gleichwohl an, wird für die Anmeldung und die Rückerstattung des
Veranstaltungsbeitrages eine Unkostenpauschale/ein Seat Deposit in Höhe
von 50,- € erhoben.
§ 3 Veranstaltungsgegenstand
Der
Veranstaltungsgegenstand ergibt sich aus dem unter www.pickupcon.com
einsehbaren Veranstaltungsprogramm. Die Veranstalter behalten sich,
soweit hierdurch die Art der Veranstaltung nicht wesentlich verändert
wird, den Wechsel der Moderatoren, Coaches und Speaker sowie
Abweichungen des Programms vor, ein Rücktrittsrecht oder die Minderung
des Preises kommen dem Teilnehmer hierdurch nicht zu.
§ 4 Veranstaltungsbeitrag und Zahlungsbedingungen
Der
Veranstaltungsbeiträge ergeben sich aus der Anmeldemaske.
Teilleistungen werden nicht erbracht und nicht akzeptiert, mit der
Buchung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des gesamten
Betrages. Die Zahlung des Veranstaltungsbeitrags hat innerhalb einer
Woche nach der Buchung auf das folgende Konto zu erfolgen:
Zahlungsempfänger: Thomas Goutier - Pickupcon
Kreditinstitut: Taunus Sparkasse
Kontonummer: 55010129
Bankleitzahl: 51250000
(IBAN / SWIFT): DE63512500000055010129 / HELADEF1TSK
Verwendungszweck: Pickupcon 2011 - Rechnungsnummer
Teil- oder Barzahlungen sind nicht möglich.
Der
Veranstalter behält sich vor, gebuchte Plätze, für die die
Veranstaltungsbeiträge fällig, aber noch nicht entrichtet sind, ab zwei
Wochen vor Veranstaltungsbeginn wieder zum Verkauf zu stellen, wodurch
der Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung erlischt. Der
Zahlungsanspruch des Veranstalters gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4, 2. Hs.
dieses Vertrages erlischt hierdurch nicht.
Für die Anmahnung nicht fristgerechter Zahlungen wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € erhoben.
§ 5 Rücktritt
Der
Teilnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt
gegenüber den Veranstaltern vor Beginn der Veranstaltung schriftlich
erklärt. Maßgebend ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei
den Veranstaltern. Bei einem Rücktritt mehr als vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 40,- € fällig.
Geht die Rücktrittserklärung später, aber mindestens zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn zu, beträgt die Stornierungsgebühr 60,- €, geht die
Rücktrittserklärung noch später zu oder erscheint der Teilnehmer gar
nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen
Veranstaltungsbeitrags verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren
Schadens steht dem Teilnehmer frei. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers
ist nach Prüfung und Bestätigung durch die Veranstalter möglich.
Die
Stornierungsgebühren werden eine Woche nach Zugang der
Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern, spätestens jedoch eine Woche
nach Veranstaltungsende fällig, für Mahnungen hierauf werden
Mahngebühren in Höhe von 5,- € erhoben.
Der Teilnehmer kann auch
aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten und wird von der
Leistungspflicht für zukünftige Leistungen frei. Als wichtiger Grund
gelten z.B. Tod, eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein schwerer
Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines
dienstlichen Vertreters oder des dienstlich von ihm Vertretenen. Der
wichtige Grund muss die Pickupcon-Teilnahme unzumutbar machen und
seitens des Teilnehmers innerhalb von einer Woche nach Zugang der
Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern nachgewiesen werden,
gegebenenfalls ist auf Verlangen der behandelnde Arzt von der
Schweigepflicht in Bezug auf den wichtigen Grund zu entbinden. Der
Rücktritt muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes
schriftlich gegenüber den Veranstaltern erfolgen. Maßgebend ist hierbei
der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern. Das Recht zum
Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen
Grundes im Buchungszeitpunkt vorhersehbar war oder der Teilnehmer ihn
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Ein
Widerrufsrecht der Teilnehmer besteht neben dem Rücktrittsrecht nicht,
mit der Pickupcon 2011 erbringt der Veranstalter Dienstleistungen im
Bereich der Freizeitgestaltung gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
§ 6 Absage, Ausfall und Verlegung
Die
Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, insbesondere, wenn für eine die Pickupcon 2011 genügende
Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht wird oder die Pickupcon 2011 aus
von den Veranstaltern nicht zu vertretenden Umständen abgesagt werden
muss. Für den Fall der Absage werden bereits gezahlte
Veranstaltungsbeiträge zurückerstattet. Darüber hinaus stehen
Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Reisekosten, Übernachtung,
Verdienstausfall usw.) den Teilnehmern nicht zu. Die Pickupcon 2011
findet in den in § 2 bezeichneten Veranstaltungsräumen und zu den in § 2
bezeichneten Zeiten statt, die Veranstalter behalten sich jedoch vor,
erforderlichenfalls kurzfristig umzudisponieren. Von
Terminverschiebungen oder Änderungen des Veranstaltungsortes werden die
Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt, Schadensersatzansprüche
erwachsen den Teilnehmern hieraus jedoch nicht.
Der Veranstalter
behält sich vor, angekündigte Referenten notfalls durch andere zu
ersetzen und eventuell notwendige Veränderungen des
Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der
Veranstaltung vorzunehmen.
§ 7 Hausrecht und Recht zum Ausschluss von der Veranstaltung
Der
Veranstalter hat im Rahmen der Pickupcon 2011 das Hausrecht inne.
Dieses wird durch die von dem Veranstalter beauftragten
Sicherheitsdienste und sonstigen Mitarbeiter sowie durch die Vermieter
des Veranstaltungsortes und dessen Mitarbeiter ausgeübt. Den Anweisungen
der genannten Personengruppen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Es
ist den Teilnehmern untersagt, eigene Getränke oder Lebensmittel mit in
die Veranstaltungsräume zu nehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese
Regelung stellt der Teilnehmer den Veranstalter von Ansprüchen des
Vermieters der Veranstaltungsörtlichkeit frei.
Die Veranstalter
sind berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei
Zahlungsverzug sowie der Störung der Veranstaltung oder des
Betriebsablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies gilt
insbesondere für Teilnehmer, die ohne vorherige schriftliche
Vereinbarung mit den Veranstaltern die Pickupcon für kommerzielle oder
unkommerzielle Eigen- oder Fremdwerbung missbrauchen,
Informationsmaterialien von Mitbewerbern der Firma Progressive Seduction
Thomas Goutier verteilen oder dem Pickupforum.de branchenähnliche
Pickup- oder sonstige Coaching-Foren bewerben. Es gilt auch für jedweden
außer dem Veranstalter, der in den Veranstaltungsräumlichkeiten
Verkaufsaktivitäten in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen
außerhalb des von dem Veranstalter hierfür vorgesehen zentralen
Verkaufsstands durchführt. In diesen Fällen haben die Veranstalter einen
Anspruch auf die Zahlung des vollen Veranstaltungsbeitrages. Eine
Rückerstattung erfolgt nicht. Die straf- und zivilrechtliche Verfolgung
ihnen hieraus erwachsender Ansprüche behalten sich die Veranstalter
explizit vor.
§ 8 Urheber- und Markenrechte
Die
Veranstaltungsunterlagen und sämtliche Inhalte von Beiträgen von
Moderatoren, Coaches und Referenten sind urheberrechtlich geschützt. Die
Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Verwertung oder
Veröffentlichung sind streng untersagt. Ton- oder Bildmitschnitte
seitens der Teilnehmer sowie Presseberichterstattung ohne vorherige
Anmeldung sind ebenfalls streng untersagt, führen zum sofortigen
Ausschluss von der Veranstaltung und werden straf- und zivilrechtlich
verfolgt. Für den Fall der Zuwiderhandlung bzw. Verletzung von Urheber-,
Marken- oder verwandten Schutzrechten wird bereits jetzt eine
Vertragsstrafe von 2.000,- € vereinbart. Die Veranstalter behalten sich
den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens explizit vor,
dem Teilnehmer bleibt der Nachweis des Eintritts eines niedrigeren
Schadens vorbehalten.
Eventuell während der Pickupcon 2011
entstehende Urheber-, Marken- oder verwandte Schutzrechte entstehen in
der Person des Veranstalters.
Der Name Pickupcon ist eine europaweit
geschützte Marke und darf in anderen Foren oder auf anderen Websites
ohne schriftliche Zustimmung nicht für Eigenwerbung verwendet werden,
insbesondere nicht zur Suchmaschienenindizierung über "Tagging" und
"Meta Tags".
§ 9 Haftung
Der Veranstalter
haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers
haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die
Haftungsgrundsätze gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Grundsätzlich
übernimmt der Veranstalter eine Haftung nur im nach § 2 definierten
oder offiziell geänderten Veranstaltungsort und zu den in § 2
definierten oder offiziell geänderten Veranstaltungszeiten.
Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden.
§ 10 Datenspeicherung, Datenverwertung, Bild- und Tonaufnahmen
Durch
die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung und
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltung
und für Zwecke der Werbung für zukünftige Veranstaltungen der Pickupcon
2011, Thomas Goutier, Viktoriastraße 11, Kronberg im Taunus, sowie
Progressive Seduction, Thomas Goutier, Viktoriastraße 11, 61476 Kronberg
im Taunus, einverstanden. Der Teilnehmer erklärt sich ferner mit der
Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit dem
Veranstaltungsgegenstand einverstanden. Eine Veröffentlichung zu
Referenzzwecken gilt als genehmigt. Die vorbenannte Einwilligung kann
der Teilnehmer jederzeit per mail, Fax oder per Post widerrufen, er wird
in diesem Fall umgehend von der Empfängerliste gestrichen.
Im
Rahmen der Pickupcon 2011 und des nicht zum Vertragsgegenstand zählenden
Abendprogrammes in den für die Pickupcon 2011 abgetrennten Bereichen
werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt, bei denen es bewusst oder
unbewusst zu Aufnahmen von Teilnehmern kommen kann. Hierauf wird auch am
Einlass zu der Veranstaltung noch einmal gesondert hingewiesen. Der
Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis zur Fertigung
von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person sowie zu deren Veröffentlichung
in Medien und durch die Presse. Der Teilnehmer überträgt die an solchen
Bild- oder Tonaufnahmen bestehenden Rechte unwiderruflich auf den
Veranstalter.
Das Fertigen privater Ton- oder Bildaufnahmen in den Veranstaltungsräumen ist untersagt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit
sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und
Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen
Frankfurt. Es gilt das Recht der BRD.
§ 12 Änderungsvorbehalt, Nebenabreden, Salvatorische Klausel
Die Veranstalter behalten sich jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die
Parteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der
ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt,
falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.





