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Besondere
Teilnahmebedingungen für die Pickupcon 2009
Die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen gelten für die
Teilnahme an der Pickupcon 2009 in Frankfurt am Main am 02.
und 03. Mai 2009. Abweichende Teilnahme- oder
Geschäftsbedingungen von Teilnehmern haben keine Gültigkeit.
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Pickupcon 2009 erfolgt ausschließlich über
die Anmeldemaske auf der Internet-Site www.pickupcon.com,
sie ist verbindlich und erfolgt unter Kenntnisnahme dieser
Teilnahmebedingungen.
Der Vertragsschluss erfolgt durch die Anmeldebestätigung
seitens der Veranstalter per E-Mail, Telefax oder in
schriftlicher Form innerhalb einer Woche. Die Teilnehmerzahl
ist begrenzt; kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt
werden, so erfolgt keine Anmeldebestätigung durch die
Veranstalter. Die Veranstalter behalten sich vor,
Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2 Veranstaltungsort und Zeitpunkt, Einlass
Die Pickupcon 2009 wird am 02. Mai 2009, um 11:00 Uhr bis
22:00 Uhr und am 03. Mai 2009 von 11:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr im
Titania Event Theater, Basaltstr. 23, in Frankfurt am Main stattfinden. Der Einlass
erfolgt am 02. und 03. Mai 2009 ab 10:30 Uhr. Für An- und Abreise,
Unterbringung und Abendveranstaltungen hat jeder Teilnehmer
selbst Sorge zu tragen, sie sind nicht Teil der
Veranstaltung. Der Eintritt wird gewährt unter Vorlage eines
gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Führerschein,
Reisepass) und erfolgreichem Abgleich des Dokumentes mit der
Buchungsdatenbank. Das Pickupcon Organisationsteam empfiehlt zusätzlich den Ausdruck der
Buchungsdaten per Druckmaske auf www.pickupcon.com. Dieser
Ausdruck ist zugleich unbedingt erforderlich für die
Ausstellung einer Rechnung. Personen unter 18 Jahren sind
zur Teilnahme nicht berechtigt, sie werden auch nicht
eingelassen.
§ 3 Veranstaltungsgegenstand
Der Veranstaltungsgegenstand ergibt sich aus dem unter
www.pickupcon.com einsehbaren Veranstaltungsprogramm. Die
Veranstalter behalten sich, soweit hierdurch die Art der
Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird, den Wechsel
der Moderatoren, Coaches und Speaker sowie Abweichungen des Programms
vor, ein Rücktrittsrecht oder die Minderung des Preises
kommen dem Teilnehmer hierdurch nicht zu. Aus einem
eventuellen Moderatoren- oder Trainercasting erwächst kein
Anspruch auf Beschäftigung.
§ 4 Veranstaltungsbeitrag und Zahlungsbedingungen
Der Veranstaltungsbeitrag beträgt 79,- € pro Person für die
gesamte Veranstaltung.
Für Pickupforum.de – Member beträgt der Veranstaltungsbeitrag
59,- €. Sie haben Ihre Mitgliedschaft beim Eintritt per
Passwort-Verifikation Ihres Pickupforum.de Benutzerkontos nachzuweisen, Teilleistungen werden
nicht erbracht, mit der Buchung verpflichtet sich der
Teilnehmer zur Zahlung des gesamten Betrages. Die Zahlung
des Veranstaltungsbeitrags hat innerhalb einer Woche nach
der Buchung auf das folgende Konto zu erfolgen:
Zahlungsempfänger: Thomas Goutier - Pickupcon
Kreditinstitut: Taunus Sparkasse
Kontonummer: 55010129
Bankleitzahl: 51250000
(IBAN / SWIFT): DE63512500000055010129 / HELADEF1TSK
Verwendungszweck: Pickupcon 2009 - Rechnungsnummer
Teil- oder Barzahlungen sind nicht möglich.
Für die Anmahnung nicht fristgerechter Zahlungen wird eine
Mahngebühr in Höhe von 5,- € erhoben.
Weitere über die Buchungsmaske hinzugebuchte
Spezialleistungen wie z.B. Extraworkshops werden zusätzlich
in Rechnung gestellt.
§ 5 Rücktritt
Der Teilnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er
den Rücktritt gegenüber den Veranstaltern vor Beginn der
Veranstaltung schriftlich erklärt. Maßgebend ist hierbei der
Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern. Bei
einem Rücktritt mehr als drei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 20,- €
fällig. Geht die Rücktrittserklärung später, aber mindestens
drei Tage vor Veranstaltungsbeginn zu, beträgt die
Stornierungsgebühr 30,- €, geht die Rücktrittserklärung noch
später zu oder erscheint der Teilnehmer gar nicht oder nur
zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen
Veranstaltungsbeitrags verpflichtet. Der Nachweis eines
geringeren Schadens steht dem Teilnehmer frei. Die Stellung
eines Ersatzteilnehmers ist nach Prüfung und Bestätigung
durch die Veranstalter möglich.
Die Stornierungsgebühren werden eine Woche nach Zugang der
Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern, spätestens jedoch
eine Woche nach Veranstaltungsende fällig, für Mahnungen
werden Mahngebühren in Höhe von 5,- € erhoben.
Der Teilnehmer kann auch aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurücktreten und wird von der Leistungspflicht für
zukünftige Leistungen frei. Als wichtiger Grund gelten Tod,
eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall
des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen,
seines dienstlichen Vertreters oder des dienstlich von ihm
Vertretenen. Der wichtige Grund muss die Pickupcon-Teilnahme
unzumutbar machen und seitens des Teilnehmers innerhalb von
einer Woche nach Zugang der Rücktrittserklärung bei den
Veranstaltern nachgewiesen werden, gegebenenfalls ist auf
Verlangen der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht in
Bezug auf den wichtigen Grund zu entbinden. Der Rücktritt
muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes
schriftlich gegenüber den Veranstaltern erfolgen. Maßgebend
ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei den
Veranstaltern. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund
entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes im
Buchungszeitpunkt vorhersehbar war oder der Teilnehmer ihn
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Ein Widerrufsrecht der Teilnehmer besteht neben dem
Rücktrittsrecht nicht, mit der Pickupcon 2009 erbringen die
Veranstalter Dienstleistungen im Bereich der
Freizeitgestaltung gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
§ 6 Absage, Ausfall und Verlegung
Die Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn für eine die
Pickupcon 2009 genügende Anzahl von Anmeldungen nicht
erreicht wird oder die Pickupcon 2009 aus von den
Veranstaltern nicht zu vertretenden Umständen abgesagt
werden muss. Für den Fall der Absage werden bereits gezahlte
Veranstaltungsbeiträge zurückerstattet. Darüber hinaus
stehen Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Reisekosten,
Übernachtung, Verdienstausfall usw.) den Teilnehmern nicht
zu. Die Pickupcon 2009 findet in den in § 2 bezeichneten
Veranstaltungsräumen und zu den in § 2 bezeichneten Zeiten
statt, die Veranstalter behalten sich jedoch vor,
erforderlichenfalls kurzfristig umzudisponieren. Von
Terminverschiebungen oder Änderungen des Veranstaltungsortes
werden die Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt,
Schadensersatzansprüche erwachsen den Teilnehmern hieraus
jedoch nicht.
Die Veranstalter behalten sich vor, angekündigte Referenten
notfalls durch andere zu ersetzen und eventuell notwendige
Veränderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des
Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
§ 7 Hausrecht und Recht zum Ausschluss von der
Veranstaltung
Die Veranstalter haben im Rahmen der Pickupcon 2009 das
Hausrecht inne. Dieses wird durch die von den Veranstaltern
beauftragten Sicherheitsdienste und sonstigen Mitarbeitern
sowie durch die Vermieter des Veranstaltungsortes und dessen
Mitarbeiter ausgeübt. Den Anweisungen der genannten
Personengruppen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Es ist den
Teilnehmern untersagt, eigene Getränke oder Lebensmittel mit
in die Veranstaltungsräume zu nehmen.
Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer in besonderen
Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug sowie der Störung der
Veranstaltung oder des Betriebsablaufs von der weiteren
Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere für
Teilnehmer, die ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit
den Veranstaltern die Pickupcon für kommerzielle Eigen- oder
Fremdwerbung missbrauchen, Informationsmaterialien von
Mitbewerbern der Firma Progressive Seduction Thomas Goutier
verteilen oder dem Pickupforum.de branchenähnliche Pickup
Foren bewerben. In diesen Fällen haben die
Veranstalter einen Anspruch auf die Zahlung des vollen
Veranstaltungsbeitrages. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Die straf- und zivilrechtliche Verfolgung ihnen hieraus
erwachsender Ansprüche behalten sich die Veranstalter
explizit vor.
§ 8 Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen und sämtliche Inhalte von
Beiträgen von Moderatoren, Coaches und Speaker sind urheberrechtlich
geschützt. Die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung,
Verwertung oder Veröffentlichung ist streng untersagt. Ton-
oder Bildmitschnitte seitens der Teilnehmer sowie
Presseberichterstattung ohne vorherige Anmeldung sind
ebenfalls streng untersagt, führen zum sofortigen Ausschluss
von der Veranstaltung und werden straf- und zivilrechtlich
verfolgt. Für den Fall der Zuwiderhandlung bzw. Verletzung
von Urheber-, Marken- oder verwandten Schutzrechten wird
bereits jetzt eine Vertragsstrafe von 2.000,- € vereinbart.
Die Veranstalter behalten sich den Nachweis und die
Geltendmachung eines höheren Schadens explizit vor, dem
Teilnehmer bleibt der Nachweis des Eintritts eines
niedrigeren Schadens vorbehalten.
Eventuell während der Pickupcon 2009 entstehende Urheber-,
Marken- oder verwandte Schutzrechte entstehen in der Person
der Veranstalter.
§ 9 Haftung
Die Veranstalter haften lediglich für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers haften die
Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die
Haftungsgrundsätze gelten auch für Erfüllungsgehilfen der
Veranstalter.
Grundsätzlich übernehmen die Veranstalter eine Haftung nur
im nach § 2 definierten oder offiziell geänderten
Veranstaltungsort und zu den in § 2 definierten oder
offiziell geänderten Veranstaltungszeiten.
Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden.
§ 10 Datenspeicherung, Datenverwertung, Bild- und
Tonaufnahmen
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der
Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für
Zwecke der Veranstaltung und für Zwecke der Werbung für
zukünftige Veranstaltungen der Pickupcon 2009,
Thomas Goutier, Viktoriastraße 11, Kronberg im Taunus,
sowie Progressive Seduction, Thomas Goutier, Viktoriastraße
11, 61476 Kronberg im Taunus, einverstanden. Der Teilnehmer erklärt sich ferner mit der
Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit dem
Veranstaltungsgegenstand einverstanden. Eine
Veröffentlichung zu Referenzzwecken gilt als genehmigt.
Im Rahmen der Pickupcon 2009 werden Bild- und Tonaufnahmen
gefertigt, bei denen es bewusst oder unbewusst zu Aufnahmen
von Teilnehmern kommen kann. Hierauf wird auch am Einlass zu
der Veranstaltung noch einmal gesondert hingewiesen. Der
Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis zur
Fertigung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person sowie zu
deren Veröffentlichung in Medien und durch die Presse. Der
Teilnehmer überträgt an solchen Bild- oder Tonaufnahmen
bestehenden Rechte unwiderruflich auf die Veranstalter.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist
Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der
Veranstalter. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei
Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen
Sondervermögen Frankfurt. Es gilt das Recht der BRD.
§ 12 Änderungsvorbehalt, Nebenabreden, Salvatorische
Klausel
Die Veranstalter behalten sich jederzeitige Änderungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien werden in einem
derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine
wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der
ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft
erweisen sollte. |
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